§ 1 Vermieter


Ferienwohnung Seepark, vertreten durch Petra Fritz-Vornholz, Zikadenweg 1,79110 Freiburg, nachfolgend Vermieter genannt.
Die Adresse der Ferienwohnungen lautet: Sundgauallee 110/112, 79110 Freiburg

§2 Buchung


2.1 Sofern die Buchung direkt über ein Online-Portal erfolgt ist, gelten diese AGB ́s als anerkannt.

2.2 Bei Buchungen über den Vermieter direkt, macht dieser dem Mieter ein Angebot (i.d.R. per Mail). Die Buchung der Ferienwohnung ist verbindlich, sobald eine Bestätigung durch den Mieter erfolgt ist (i.d.R. per Mail).
Bei der telefonischen Buchung kommt der Vertrag durch Abgabe der Willenserklärung des Mieters am Telefon und die telefonische oder schriftliche Bestätigung (per Mail) durch den Vermieter zustande.

2.3 Die Ferienwohnung darf höchstens mit der bei der Buchung angegebenen Personenanzahl genutzt werden.

§ 3 Mietzahlung

In aller Regel wird die Zahlung bei der Anreise nach Erhalt der Wohnungsschlüssel fällig. Eine Kaution wir nicht erhoben.

§ 4 Nebenkosten

Die Nebenkosten für Wasser und Strom sind im Mietpreis enthalten. Ebenfalls sind Bettwäsche und Handtücher für die gebuchten Personen enthalten. Die Endreinigung, die Nutzung eines PKW-Stellplatzes sowie ggf. Internetzugangsgebühren werden gesondert berechnet.

§ 5 Schlüsselübergabe

Der Vermieter übergibt die Schlüssel bei Anreise persönlich oder durch einen Beauftragen. In besonderen Fällen wird der Schlüssel in Absprache mit dem Mieter hinterlegt.
Bei Abreise verbleiben sämtliche Schlüssel in der Wohnung.

§ 6 Abreise


Am Abreisetag muss die Wohnung bis 10 Uhr zur Endreinigung geräumt werden. Die Geschirrreinigung ist nicht in der Endreinigung enthalten und muss vom Mieter durchgeführt werden. Die Wohnung muss besenrein verlassen werden. Hierzu gehört auch die ordnungsgemäße Entsorgung des Mülls (Mülltonnen stehen im Hof).

§ 7 Allgemeine Verpflichtungen / Hausordnung

7.1 Der Mieter ist gehalten, sich insbesondere bzgl. der Lautstärke rücksichtsvoll zu verhalten, um die anderen Mieter nicht in ihrer individuellen Gestaltung zu beeinträchtigen.

7.2 Die Ferienwohnung wird mit vollständigem Inventar vermietet. Etwaige Fehlbestände, Mängel oder Beschädigungen sind dem Vermieter unverzüglich zu melden. Über den Zustand der Wohnung und des Inventars werden eventuelle Rügen nur innerhalb 24 Stunden ab Ankunft anerkannt. Das Inventar ist schonend und pfleglich zu behandeln. Der Mieter haftet für Schäden, die durch schuldhafte Verletzung der ihm obliegenden Sorgfalts- und Anzeigepflicht entstehen, besonders bei unsachgemäßer Behandlung technischer Anlagen und anderer Einrichtungsgegenstände. Der Mieter haftet auch für das Verschulden seiner Mitreisenden. Entstandene Schäden durch höhere Gewalt sind hiervon ausgeschlossen.

7.3 Bei vertragswidrigem Gebrauch der Ferienwohnung, wie Untervermietung, Überbelegung, Störung des Hausfriedens etc., sowie bei Nichtzahlung des vollen Mietpreises kann der Vertrag fristlos gekündigt werden. Der bereits gezahlte Mietzins bleibt bei dem Vermieter.

§ 8 Rauchen


Das Rauchen in den Wohnungen ist nicht gestattet.

§ 9 Internetnutzung


Der Mieter kann den per Username/Passwort geschützten WLAN-Zugang nutzen (falls in der jeweiligen Wohnung vorhanden), ist aber verpflichtet, keine fremden Schutzrechte (z. B. Urheberrechte, Markenrechte, Patentrechte und Datenbankrechte) zu verletzen, keine Dienste zum Abruf oder zur Verbreitung von sitten- oder rechtswidrigen Informationen zu nutzen und keine Inhalte verleumderischen, beleidigenden oder volksverhetzenden Charakters zu verbreiten oder gegen sonstige Gesetze oder Verordnungen zu verstoßen. Vermieter stellt dem Mieter deshalb den Internetzugang nur authentifiziert zur Verfügung und wird gemäß Telekommunikationsgesetz (TKG) dessen Verbindungsdaten speichern bzw. speichern lassen. Im Falle eines rechtswidrigen Gebrauchs des Internetzgangs wird somit der Mieter haftbar gemacht. Insofern muß die Zugangsidentifikation zum WLAN vom Mieter besonders sorgfältig verwahrt werden, damit sie keinen Dritten zugänglich ist.

§ 10 PKW-Stellplatznutzung

10.1 Der Mieter verpflichtet sich, nur den ihm vermieteten Stellplatz zu benutzen und auf diesem Stellplatz außerdem nur einen Personenwagen oder Motorrad abzustellen.
10.2 Alle allgemeinen technischen und behördlichen Vorschriften, besonders die der Feuerwehr und Bauaufsichtsbehörde, sind zu beachten.

10.3 Wagenwäsche, Ölwechsel, Reparaturen, offenes Feuer u. ä. sind auf dem Stellplatz nicht gestattet. Auslaufendes Benzin, Öl oder andere, umweltgefährdende Flüssigkeiten sind sofort zu entfernen und dürfen nicht in den Boden versickern oder in die Entwässerungsanlage fließen. Gegebenenfalls ist die Feuerwehr hinzuzuziehen. Außerdem ist der Vermieter sofort zu benachrichtigen.

10.4 Die Beseitigung von Schnee- und Eisglätte erfolgt nur insoweit, als es von den beauftragten Unternehmen entsprechend den bestehenden Regelungen ausgeführt wird.

10.5 Der Vermieter haftet nicht für Personen- oder Sachschäden, die dem Mieter bei der Benutzung des Stellplatzes entstehen, insbesondere nicht für Beschädigungen oder das Abhandenkommen des abgestellten Fahrzeugs. Der Vermieter haftet ebenfalls nicht, wenn die Zufahrt z.B. durch verkehrswidrig abgestellte Fahrzeuge blockiert wird. Der Mieter haftet für alle Schäden, die durch die nicht vertragsgemäße Nutzung des Stellplatzes entstehen.

§ 11 Haustiere


Das Mitbringen von Haustieren ist nur nach Absprache mit dem Vermieter erlaubt.

§ 12 Reiserücktritt
 / Storno

12.1 durch den Mieter
Ein notwendiger Rücktritt von der Reise muss schriftlich mitgeteilt werden. Sofern sich die Ferienwohnung nicht anderweitig vermieten lässt, hat der Vermieter einen Ersatzanspruch nach folgender Staffelung:
bis zum 35. Tag vor Mietbeginn 20 % des Mietpreises
bis zum 21. Tag vor Mietbeginn 40 % des Mietpreises
bis zum 11. Tag vor Mietbeginn 80 % des Mietpreises danach 100%
Der Abschluß einer Reise-Rücktrittskosten-Versicherung wird empfohlen!
12.2 durch den Vermieter
Ein Rücktritt durch den Vermieter kann nach Mietbeginn ohne Einhaltung einer Frist erfolgen, wenn der Mieter andere Mieter trotz Abmahnung nachhaltig stört oder sich in solchem Maße vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Mietvertrages gerechtfertigt ist.
12.3 in gegenseitigem Einvernehmen
Eine Auflösung des Mietvertrages in gegenseitigem Einvernehmen ist jederzeit möglich.

§ 13 Haftung des Vermieters

Der Vermieter haftet im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmanns für die ordentliche Bereitstellung des Mietobjekts. Eine Haftung für eventuelle Ausfälle bzw. Störungen in Wasser-, Strom- sowie ggf. Internetversorgung, sowie Ereignisse und Folgen durch höhere Gewalt sind hiermit ausgeschlossen. Die Haftung des Vermieters ist auf die maximale Höhe des Mietpreises beschränkt.

§ 14 Schriftform

Andere als in diesem Vertrag aufgeführten Vereinbarungen bestehen nicht. Mündliche Absprachen wurden nicht getroffen. Die allgemeinen Geschäftsbedingungen werden akzeptiert mit der Unterzeichnung der Anmeldung oder der Online-Buchung.

§ 15 Gerichtsstand


Soweit gesetzlich zulässig, ist der Gerichtsstand für beide Parteien Freiburg.

§ 16 Salvatorische Klausel


Sollte eine der zuvor beschriebene Mietbedingung rechtsungültig sein, so wird diese durch die entsprechenden gesetzlichen Regelungen ersetzt. Die anderen Mietbedingungen bleiben davon unberührt und weiterhin gültig.